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Workshop des Forums Verkehrssicherheit am 10.10.2024

Tagesordnung

10.00 Uhr: Begrüßung - 20 Jahre Forum Verkehrssicherheit
10.05 Uhr: Impulsvortrag: Verkehrssicherheit im Land Brandenburg
10.30 Uhr: Kaffeepause
10.45 Uhr: Diskussion - Rückblick auf die Entwicklung der Verkehrsunfallzahlen im Land Brandenburg
11.30 Uhr: Mittagspause
12.30 Uhr: Diskussion - Die Arbeit im Forum Verkehrssicherheit (Teil 1)
13.15 Uhr: Kaffeepause
13.30 Uhr: Diskussion - Die Arbeit im Forum Verkehrssicherheit (Teil 2)
14.15 Uhr: Zusammenfassung der Ergebnisse
14.45 Uhr: Ende der Veranstaltung

Verkehrsunfälle mit Personenschaden (1991 bis 2023)

  • Mit 366 Unfalltoten je 1 Mio. Einwohner lag Brandenburg 1998 im Bundesvergleich auf einem der unrühmlichen hinteren Plätze.
  • Im Vergleich zum Höchststand (1991) mit 931 Getöteten gab es 2023 noch 108 Getötete (- 88 %).
  • Im Vergleich zum Höchststand (1992) mit 8.743 Schwerverletzten gab es 2023 nur noch 1.848 Schwerverletzte (- 79 %).
  • Im Vergleich zum Höchststand (1995) mit 13.432 Leichtverletzten gab es 2023 nur noch 9.100 Leichtverletzte (- 32 %).

Verkehrssicherheits­programm (2024)

  • Ziel: Senkung der Zahl der im Straßenverkehr Getöteten um 40 % im Vergleich zu 2012
    • Erreicht (2023): 35 % (38 % je 1 Mio. Einwohner)
  • Ziel: Senkung der im Straßenverkehr Schwerverletzten um 50 % im Vergleich zu 2012
    • Erreicht (2023): 25 % (29 % je 1 Mio. Einwohner)
  • Weitere Ziele:
    • Erhöhung der Verkehrssicherheit für besonders gefährdete Verkehrsteilnehmerinnnen und Verkehrsteilnehmer
    • Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Landstraßen
    • Erhöhung der Regelkonformität (insbesondere bei Hauptunfallursachen wie Alkohol)

Vision Zero (2050)

  • Leitbild: Keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr
  • EU: Möglichst nah an diesem Ziel bis 2050
  • Im Jahr 2023 entstand ein volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 575.720.449 Euro durch Verkehrsunfälle mit Personenschaden im Land Brandenburg (Schätzung aufgrund von BASt-Modell 2022). Das sind 223,35 Euro je Einwohner.

Verkehrssicherheits­programm (2034)

  • Klare Bekenntnis zum Leitbild "Vision Zero" (im Verkehrssicherheitsprogramm und im Mobilitätsgesetz des Landes)
  • Es gibt Verknüpfungen mit weiteren Leitlinien, Strategien und Gesetzen (z. B. Radverkehrsstrategie, Mobilitätsgesetz)
  • Die Zahl der Getöteten und Verletzen bei Verkehrsunfällen soll weiter gesenkt werden.
  • Ungeschützte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sollen noch besser geschützt werden.

Übergeordnete Ziele

  • In Abkehr von den bisher quantitativen Zielfestlegungen werden zukünftig qualitative Ziele bestimmt (Komplexität der Zusammenhänge, Grenzwirksamkeit von Maßnahmen aufgrund des hohen Verkehrssicherheitsniveaus, Vorgehen anderer Bundesländer).
  • Ziel ist es, einen stabilen Trend zu weniger Verunglückten bei Verkehrsunfällen im Land Brandenburg zu erreichen.
  • Konkrete und quantifizierbare Ziele (unabhängig vom Verkehrsunfallgeschehen) werden eher auf Ebene der Maßnahmen gesehen.

Leitlinien

  • Bewusstsein für gemeinsame Verantwortung schaffen
  • Chancen der Digitalisierung und neuer Technologien zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzen
  • Stärkung der Zusammenarbeit in der Verkehrssicherheitsarbeit und Förderung des ehrenamtlichen Engagements
  • Sicherung einer ausreichenden Ressourcenausstattung für die Verkehrssicherheitsarbeit

Handlungsfelder

  1. Mensch und Umfeld
  2. Infrastruktur
  3. Zukunftstechnologie, Automatisierung und Digitalisierung
  4. Ressourcenoptimierung und Vernetzung

Umsetzung und Beteiligung

  • Meilensteine:
    1. Die Akteure sind für die Belange der Verkehrssicherheit sensibilisiert und motiviert.
    2. Verkehrssicherheitsaspekte werden nachhaltig in der alltäglichen Arbeit zu berücksichtigt.
    3. Es existiert ein interdisziplinäres und zuständigkeitsübergreifendes Austauschformat.
  • Evaluierung der Verkehrssicherheitsarbeit:
    1. Monitoring durch die regelmäßige und aussagekräftige Bewertung der Verkehrsunfalllage sowie durch ein Qualitätsmanage-
      ment der Verkehrssicherheitsarbeit
    2. Evaluation durch die Bewertung der Zielerreichung bzw. des Umsetzungsstandes sowie ggf. die daraus folgende Nachjustierung